Haftungsausschluss

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktiker-Erlaubnis oder Approbation nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

DAS HEILPRAKTIKERGESETZ FINDET DESWEGEN KEINE ANWENDUNG.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

DER HEILER IST DAFÜR VERANTWORTLICH,

dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.

Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktiker-Erlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig. Das selbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker oder vom Klienten stammt. Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

Die Sitzungs-Angebote sind NICHT therapeutisch, der Heiler übt beratende Tätigkeiten aus, die Deine Selbstheilungskräfte aktivieren sollen.

Die Beratungen, Gesprächssitzungen, Fernsitzungen, Tiersitzungen, Sitzungen vor Ort werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da es Verfahren der Humanistischen Psychologie sind, die nicht abgerechnet werden können. Zudem bist Du in jeglicher Hinsicht für deine Gesundheit selbstverantwortlich.

Rechtlicher Hinweis !

Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, Dir Folgendes mitzuteilen:

Alle Beratungen, Gesprächssitzungen, Tiersitzungen, Sitzungen vor Ort, die ich anbiete, dienen der Aktivierung deiner Selbstheilungskräfte und ersetzen nicht die Diagnose und/oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.

 

Meine Arbeit ersetzt keinen Arzt, Heilpraktiker oder Psychiater sowie andere hilfreiche unterstützende physio- oder mental-therapeutische Behandlungen, sondern dienen ausschließlich als geistige und mentale Genesungshilfen sowie der spirituellen Lebensführung.

 

Laut der aktuellen Rechtsprechung sind meine Angebote ausdrücklich keine medizinische Behandlung, sondern dienen der Seelsorge mit dem Ziel der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.